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   OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92 (https://dejure.org/1993,10756)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.04.1993 - 1 K 6/92 (https://dejure.org/1993,10756)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. April 1993 - 1 K 6/92 (https://dejure.org/1993,10756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachteil; Nachteilsbegriff; Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Baugenehmigung

 
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1988 - 10 C 28/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    In Rechtsprechung und Literatur wird erörtert, ob diese Einschätzung auch in Fällen gilt, in denen die Nichteinbeziehung eines Grundstückes willkürlich oder gar schikanös erscheint (siehe hierzu: VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.11.1988 - 10 C 28/88 -, BRS 49 Nr. 41; Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen, 1. Aufl. 1987, S. 79).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis besteht dann nicht, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß die von ihm angegriffene Satzung für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 20.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.1988 - 1 OVG C 41/86 -, NVwZ-RR 1989, 62; Urt. d. Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; siehe BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 -, BVerwGE 59, 87, 100; siehe jetzt ergänzend BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis besteht dann nicht, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß die von ihm angegriffene Satzung für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 20.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.1988 - 1 OVG C 41/86 -, NVwZ-RR 1989, 62; Urt. d. Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; siehe BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 -, BVerwGE 59, 87, 100; siehe jetzt ergänzend BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; siehe BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 -, BVerwGE 59, 87, 100; siehe jetzt ergänzend BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.02.1988 - 1 C 41/86

    Zulassung; Privilegiertes Vorhaben; Golfplatz; Bauen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis besteht dann nicht, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß die von ihm angegriffene Satzung für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 20.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.1988 - 1 OVG C 41/86 -, NVwZ-RR 1989, 62; Urt. d. Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 114.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überprüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Verfahren des Antragstellers auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine frühere Abbruchgenehmigung und die Baugenehmigung vom 27. April 1992 sind erfolglos geblieben (siehe die Verfahren 2 B 113/92 VG Schleswig = 1 M 63/92 OVG Schleswig und 2 B 114/92 VG Schleswig = 1 M 74/92 OVG Schleswig).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1992 - 1 K 6/91

    Nichtbebaubarkeit; Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Da auf die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen nach § 2 Abs. 3 und 4 BauGB kein Anspruch besteht, besteht auch insoweit kein schutzwürdiges abwägungsbeachtliches Interesse des Antragstellers auf Einbeziehung seiner Grundstücke in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes (vgl. Urt. d. Senates v. 27.10.1992 - 1 K 6/91 - VGH Baden-Würtemberg, Beschl. v. 29.11.1991 - 3 S 2432/90 -, BRS 52 Nr. 35).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 2 B 113.92

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
    Verfahren des Antragstellers auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine frühere Abbruchgenehmigung und die Baugenehmigung vom 27. April 1992 sind erfolglos geblieben (siehe die Verfahren 2 B 113/92 VG Schleswig = 1 M 63/92 OVG Schleswig und 2 B 114/92 VG Schleswig = 1 M 74/92 OVG Schleswig).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1992 - 1 K 16/91

    Bebauungsplan als Gegenstand einer Normenkontrollklage; Betroffenheit des

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 3 S 2432/90

    Unzulässigkeit eines auf die Erweiterung des Plangebiets zielenden

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1985 - 6 D 8/85
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